1.0 Oberflächen
Für den Folierer ist es sehr wichtig, den Original-Lackzustand genau zu kennen, da bei nachlackierten Fahrzeugteilen die Gefahr besteht, dass es bei der späteren Folienrückrüstung zu partiellen Lackablösungen kommen kann.
Daher sollten Sie uns unbedingt vor der Folierung mitteilen, ob und wenn ja, welche Fahrzeugteile nachlackiert wurden.
In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen Gitterschnittwert GT0 nach DIN EN ISO 2409 aufweist. Dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus.
Komplettfolierungs-Folien sind so konzipiert, dass die Klebkraft diesen Wert nicht übersteigt. Das heißt: Die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lackes übertrifft und somit den Lack abheben kann.
Es ist ausreichend belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den Lack stattfindet – solange der Lack in einem neuwertigen Zustand ist.
Die ausgeführten Arbeiten sind nicht mit einer Originallackierung gleichzusetzen, da nicht bei gleichen Bedingungen beschichtet werden kann wie bei einer industriellen Fertigung.
Hinweise:
- Folien sind eine Art Lackimitat und bestehen aus hochwertigem PVC.
- Einige Folien haben eine zusätzliche Hochglanzbeschichtung, die die Oberfläche stärker hervorhebt (z. B. bei schwarzer Folie).
- Lacke mit „Orangenhaut“ können durch die Folie stärker sichtbar werden.
- Unebenheiten am Fahrzeug bleiben sichtbar und sollten vor der Folierung beseitigt werden.
- Folien sollen nur auf lackierten Fahrzeugteilen verlegt werden. Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen ist die Haftung nicht ausreichend.
1.1 Für Neuwagen
- Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen 4–6 Wochen aushärten und ausgasen.
- Vorher wird von einer Folierung abgeraten.
- Erfolgt die Folierung vor Ablauf dieser Zeit, übernimmt die Firma WT Folierung keine Haftung für Rückrüstung oder Haftung der Folie.
1.2 Für Gebrauchtwagen
- Durch Verwitterung oder mangelhafte Pflege (z. B. Vogelkot) kann Lack stumpf oder rissig sein.
- Schäden wie Steinschläge, Kratzer oder Rost beeinträchtigen die Foliermöglichkeiten und stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
- Am Fahrzeug vorhandene Vorschäden sind im Übergabeprotokoll zu erfassen.
1.3 Vorbereitung
- Fahrzeug muss gereinigt angeliefert werden (einfache Waschstraßenwäsche ohne Zusätze).
- Sand und Salz sind besonders im unteren Bereich mit Hochdruck zu entfernen.
- Mehraufwand für Reinigung wird zusätzlich berechnet und verlängert die Montagezeit.
1.4 Embleme & Scharniere
- Typenbezeichnungen (Embleme) werden bei Komplettfolierung entfernt und nicht wieder angebracht.
- Neue Embleme müssen ggf. beim Hersteller bestellt werden (gegen Aufpreis).
- Scharniere sind von der Folierung ausgeschlossen.
1.5 Montage
- Montage erfolgt bei WT Folierung in einem gleichmäßig temperierten Raum.
- Montage vor Ort nur nach Prüfung der Bedingungen oder unter Ausschluss von Gewährleistung.
- Basisfolierung: ca. 3 Tage + 1 Tag für Endhaftung.
- Technisch unvermeidbar: Einschnitte, Einleger, Falten an Kanten, geringfügiges Schrumpfen, kleine Luftblasen (diese verschwinden meist nach 14 Tagen).
1.6 Fotofreigabe
- Mit Auftragserteilung wird vereinbart, dass Fotos des Fahrzeugs zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt genutzt werden dürfen (z. B. für Werbung).
- Kennzeichen werden unkenntlich gemacht.
- Widerspruch möglich → dann keine Fotofreigabe.
1.7 Zahlungsbedingungen, Änderungen, Vereinbarungen
- Zahlung per Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung.
- Bei Nichtzahlung: Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB).
- Nicht unterschriebene Auftragsbestätigungen = Termin verfällt.
- Absage < 4 Tage vor Termin → Material- und Vorleistungskosten werden berechnet.
- Änderungen nur schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet gültig.
1.8 Gewährleistung
- 24 Monate auf fachgerecht verlegte Folie, aber nur bei original lackierten Fahrzeugen.
- Für nachlackierte Fahrzeuge keine Gewährleistung.
- Pflege der Folie ist Voraussetzung für Gewährleistungsanspruch.
- Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe gemeldet werden.
- Gewährleistung umfasst keine Schäden durch:
- falsche Pflege oder Reiniger
- Waschstraßen- oder Parkschäden
- Insekten, Vogelkot, Salz, Chemikalien
- Verschleiß
- Lackschäden bei nachlackierten Fahrzeugteilen
- Arbeiten anderer Werkstätten
2.0 Folierung
2.1 Zulassung im Straßenverkehr
- In Deutschland keine Eintragung bei Farbänderung erforderlich.
- Im Ausland ggf. andere Vorschriften → vorher prüfen.
- Empfehlung: Versicherung über Farbwechsel informieren.
2.2 Nachfolierung
- Farbabweichungen möglich (z. B. nach Unfall).
- Regelmäßige Reinigung und Aufbereitung empfohlen.
2.3 Entfernen der Folie
- Rückrüstung möglich, aber nicht im Preis enthalten.
- Klebereste werden entfernt, Lackschäden in nachlackierten Bereichen können auftreten.
2.4 Pflegehinweise
- Haltbarkeit: 3–10 Jahre, abhängig von Folie und Bauteil.
- Pflege-Regeln:
- Alle 6 Monate mit Hartwachs behandeln
- Textilwaschanlagen empfohlen (keine Bürsten, kein Heißwachs)
- Erste 14 Tage nach Verklebung nicht reinigen
- Keine aggressiven/ätzenden Reiniger
- Handwäsche ausdrücklich empfohlen
- Bei matten Folien: keine Wachse/Polituren, nur spezielle Reiniger
3.0 Steinschlagschutz
- Montage durch Nassverklebung, Fahrzeug bleibt über Nacht in der Halle.
- Übergröße wird in Segmenten mit Naht verklebt.
- Kleine Staubeinschlüsse technisch unvermeidbar.
- Herstellergarantie: 7–10 Jahre (nicht übertragbar).
4.0 Scheibentönung
- Nassverklebung, Trocknungszeit bis 21 Tage.
- Währenddessen keine Fenster öffnen, keine Heckscheibenheizung.
- Herstellergarantie: 10 Jahre auf Omega PLUS™ Folien.
5.0 Grafiken
5.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht.
- Nutzung nur mit einfacher Lizenz, Übertragung an Dritte nur schriftlich.
- Namensnennung von WT Folierung erforderlich.
5.2 Vergütung
- 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Ablieferung.
- Entwürfe, Muster, Fotolizenzen etc. sind kostenpflichtig.
5.3 Eigentumsvorbehalt
- Nutzungsrechte, keine Eigentumsrechte.
- Originale sind zurückzugeben.
- Dateien/Layouts werden nur nach Absprache herausgegeben.
5.4 Haftung
- Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Keine Haftung für freigegebene Entwürfe oder rechtliche Zulässigkeit.
- Beanstandungen spätestens innerhalb von 14 Tagen.
5.5 Gestaltungsfreiheit
- Gestaltungsfreiheit liegt beim Folierer.
- Reklamationen bei subjektivem Nichtgefallen ausgeschlossen.
- Projektabbruch oder Nachbesserung gegen Kosten möglich.
- Auftraggeber versichert Rechte an Vorlagen.
